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Ihnen macht die Arbeit mit Menschen und deren Pflege Freude?

Dann suchen wir Sie, als Altenpflegehelfer (m/w/d) für eine feste Anstellung in Voll-oder Teilzeit in unserem Fachkrankenhaus in Coswig.

Das sind Ihre Vorteile bei uns:

  • Familienfreundliche und anpassungsfähige Arbeitszeiten sowie eine großzügige Urlaubsregelung (30 Tage im Kalenderjahr).
  • Neben dem monatlichen Gehalt ein zusätzliches Ticket Plus Guthaben zum Shoppen, Tanken oder Ansparen.
  • Zugriff auf unser corporate benefits Programm, mit exklusiven Rabatten bei namenhaften
  • Zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote, welche intern an unserer eigenen Akademie stattfinden.
  • Unterstützung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge durch unseren Arbeitgeberanteil.

Hierbei brauchen wir Ihre Unterstützung:

  • Mitwirkung bei der pflegerischen Versorgung der Patienten hinsichtlich der allgemeinen Krankenpflege
  • Gewährleistung einer fachgerechten Durchführung ärztlicher Anordnungen im zugewiesenen Bereich
  • Einhaltung der Hygiene-, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen

Damit können Sie uns überzeugen:

  • examinierte Krankenpflegehelfer oder Altenpflegehelfer Ausbildung
  • Toll, aber kein Muss: Erste Berufserfahrungen
  • Freude an der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen
  • Teamfähigkeit, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, umsichtige und engagierte Arbeitsweise
  • PC-Kenntnisse
  • Spaß an fachlicher Fort- und Weiterbildung

Haben wir Sie überzeugt?

Wenn wir Sie überzeugen konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Am besten geht das über den Button "online bewerben" oder per Mail an bewerbung@recura-kliniken.de.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Pflegedirektorin Frau Bandow unter der Telefonnummer 03523- 65105 gern zur Verfügung. 

Gleichbehandlung und Diversity ist uns wichtig. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung oder ihres Alters.

Bundestag und Bundesrat haben am 10.12.2021 das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19" beschlossen. Mit dem Gesetz wurde eine Impfpflicht zur Prävention von Covid-19 für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingeführt. Bitte beachten Sie, dass Neueinstellungen nur mit einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesenennachweis erfolgen können.