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Wir suchen Dich!

Ein Freiwilligendienst bietet die Chance, bei der Arbeit in einem sozialen Dienst wichtige Erfahrungen zu sammeln, interessante Menschen kennen zu lernen und gleichzeitig etwas Nützliches zu tun.

Darauf kannst Du Dich freuen:

  • Dich erwartet ein freundliches und professionelles Team sowie qualifizierte Praxisanleiter:innen
  • Du bekommst Einblicke in die Arbeit verschiedener Gesundheitsberufe in einem Krankenhaus und einer Rehabilitationsklinik
  • Spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten bieten Dir ein breites Spektrum an Lernerfahrungen

Dabei kannst Du unterstützen:

  • Du unterstützt bei der Grundpflege von Patient:innen sowie bei der Mobilisation, dem An- und Ausziehen, Vorbereiten, Verteilen und Anreichen von Mahlzeiten
  • Du bist zuständig für das Betten machen, Geschirr abräumen und Auffüllen von Materialien
  • Kleine Botengänge für Patienten (z.B. Zeitung besorgen etc.) erledigst du gerne
  • Du übernimmst die allgemeine Unterstützung unseres Pflegeteams

Das bringst Du mit:

  • Du hast keine Berührungsängste vor dem Umgang mit älteren und kranken Patient:innen
  • Du bist zeitlich flexibel einsetzbar und hast Freude an der Arbeit mit Patient:innen, sowie eine positive Einstellung gegenüber Angehörigen und Kolleg:innen
  • Außerdem bringst Du ein hohes Maß an Engagement, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit mit

Das klingt nach der richtigen Aufgabe für Dich?

Dann freuen wir uns über Deine Bewerbungsunterlagen. Am besten geht das über den Button "online bewerben".

Für erste Rückfragen steht Dir unsere Zentrale Praxisanleiterin Frau Lisa Schaffer telefonisch unter 035208 88709 gern zur Verfügung.

Gleichbehandlung und Diversity sind uns wichtig. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität.

Am 01. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Zum Antritt Deiner Tätigkeit muss eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachgewiesen werden. Personen, die nach 1970 geboren sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.